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   OVG Brandenburg, 24.04.2002 - 2 A 488/01   

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OVG Brandenburg, 24.04.2002 - 2 A 488/01 (https://dejure.org/2002,21203)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2002 - 2 A 488/01 (https://dejure.org/2002,21203)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2002 - 2 A 488/01 (https://dejure.org/2002,21203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung einer Dyalisepraxis von den Rundfunkgebühren; Zweck der Befreiung für Krankenhäuser und Krankenanstalten sowie bei Einrichtungen für Behinderte; Stationärer Aufenthalt als sonstiger Zugang zu Empfangsgeräten; Einrichtung für ambulante Behandlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 131.79

    Alkoholsüchtiger - Kurkrankenhaus - Sonderkrankenhaus - Krankenhausausstattung -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 24.04.2002 - 2 A 488/01
    Eine Dialysepraxis ist kein Krankenhaus und keine Krankenanstalt im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BefrVO, weil sie nicht vorrangig der stationären Behandlung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden durch ärztliche Hilfeleistungen nicht von ganz untergeordneter Art dient (vgl. für den Begriff des Krankenhauses: § 2 Nr. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG), das insoweit darauf abstellt, ob die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können; dazu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 3 C 131.79 - DVBl. 1981, 259; BayVGH, Urteil vom 17. Juli 1996 - 7 B 94.896 - NVwZ-RR 1997, 228).
  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 7 B 00.2866
    Auszug aus OVG Brandenburg, 24.04.2002 - 2 A 488/01
    Eine Gebührenbefreiung kommt daher nicht in Betracht (vgl. zur Rundfunkgebührenbefreiung für Dialyseeinrichtungen in Bayern und in Rheinland-Pfalz jeweils ablehnend: BayVGH, Urteil vom 14. Juli 2001 - 7 B 00.2866 -: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 27. Juli 2001 - 12 A 10610/01, OVG -).
  • VGH Bayern, 17.07.1996 - 7 B 94.896
    Auszug aus OVG Brandenburg, 24.04.2002 - 2 A 488/01
    Eine Dialysepraxis ist kein Krankenhaus und keine Krankenanstalt im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BefrVO, weil sie nicht vorrangig der stationären Behandlung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden durch ärztliche Hilfeleistungen nicht von ganz untergeordneter Art dient (vgl. für den Begriff des Krankenhauses: § 2 Nr. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG), das insoweit darauf abstellt, ob die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können; dazu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 3 C 131.79 - DVBl. 1981, 259; BayVGH, Urteil vom 17. Juli 1996 - 7 B 94.896 - NVwZ-RR 1997, 228).
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